AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Euroscan Parts & Services GmbH, Marmorwerkstr. 24, 83088 Kiefersfelden, Deutschland

§1      Allgemeines

1.   Angebote, Lieferungen, Verträge und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten spätestens mit Bestellung als vom Kunden angenommen.

2.   Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

3.   Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§2      Vertragsabwicklung

1.   Sämtliche Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn eine Annahmeerklärung oder Bestellung des Kunden schriftlich oder fernmündlich durch uns bestätigt wurde.

2.   Sämtliche zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Ablichtungen, Zeichnungen oder technische Daten gelten als unverbindlich und sind nur als Richtlinien zu betrachten. An sämtlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die einem Angebot beigefügten Unterlagen sind an uns zurückzureichen, falls der Auftrag an uns nicht erteilt werden sollte.

3.   Bei Dienstleistungen gelten Termin- und Preisangaben als unverbindlich und lediglich als Richttermine bzw. Richtpreise.

4.   Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

§3 Preise

1.   Die Preise verstehen sich in EURO. Bei Angeboten an Privatpersonen weisen wir alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus, Preisangaben gegenüber gewerblichen Kunden verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.   Liegen zwischen Vertragsschluß und Lieferung mehr als 3 Monate, sind wir berechtigt, Kostensteigerungen, z.B. durch Tarifverträge oder Zuliefererpreiserhöhungen, auf die Preise umzulegen. Übersteigt der neue Preis den ursprünglich gültigen Preis um mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

3.   Sämtliche Preise gelten zzgl. Verpackungs-, Transport- und Versandkosten.

§4 Lieferung

1.   Liefertermine bzw. Lieferfristen bedürfen der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung durch uns.

2.   Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung bzw. Leistung erheblich erschweren, z.B. durch Streik oder Aussperrung, haben wir nicht zu vertreten. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Kunde keinen Schadenersatz bzw. Verzugsschaden geltend machen, es sei denn, er wurde von uns nicht über die Umstände, welche zu der Lieferverzögerung führen, informiert.

3.   Bei Lieferung durch uns wird die Ware als von uns angemessen betrachtet verpackt und versichert.

4.   Wir sind als Verkäufer zu Teillieferungen und im rechtlichen Rahmen zur Teilleistung berechtigt.

5.   Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware der mit dem Transport beauftragten Person übergeben wurde, bzw. bei Versand sobald die Ware unseren Geschäftsbetrieb verlassen hat.

6.   Die Lieferung bzw. Leistung gilt mit der Erfüllung aller schriftlich festgehaltenen Anforderungen und Ansprüche durch Angebote, Pflichtenhefte u. ä., spätestens aber mit der Abnahme durch den bzw. dem Eintreffen der Ware bei dem Kunden als erbracht. In diesem Fall besteht für uns ein Rechtsanspruch auf Unterzeichnung der Lieferdokumente (Lieferschein).

§5 Bezahlung

1.   Erstkunden beliefern wir grundsätzlich nur gegen Vorabzahlung einer Proforma-Rechnung. Ab der zweiten Bestellung wird für den Kunden ein Konto angelegt.

2.   Die Bezahlung hat ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, es sei denn, es ist schriftlich ein anderer Zahlungstermin vereinbart worden, der auch auf der Rechnung vermerkt ist. Wechsel werden von uns nicht angenommen.

3.   Sollte der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug kommen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich vorgeschlagener Höhe geltend zu machen. Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

4.   Wir sind berechtigt, für jede Zahlungserinnerung pauschal eine Mahngebühr in Höhe von
€ 5,– zu erheben.

5.   Der Kunde kann ausschließlich mit rechtskräftig anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

6.   Befindet sich der Kunde bereits mit der Bezahlung von früher gelieferten Waren in Verzug, so sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen zuerst auf die früher gelieferte Ware und etwa bereits entstandene Verzugs- und Mahnkosten anzurechnen.

§6 Eigentumsvorbehalt

1.   Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

2.   Die von uns gelieferten Waren sind pfleglich zu behandeln. Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auf Kosten des Kunden auszuführen. Beschädigungen, Zerstörung, Abhandenkommen, Besitzerwechsel sowie Pfändungen sind uns unverzüglich bekannt zu geben. Ebenso hat uns der Kunde einen Wohnungswechsel mitzuteilen.

3.   Bei einem Zugriff durch Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, etwa durch Pfändung, ist unverzüglich darauf hinzuweisen, dass die Sache in unserem Eigentum steht.

4.   Veräußert der Kunde die durch uns gelieferte Ware weiter oder be- oder verarbeitet er
die Ware und veräußert die daraus entstehende Ware, so tritt er bereits jetzt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Ansprüche bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung an uns ab.

5.   Wird die gekaufte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen vermischt oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Sache zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung.

6.   Gerät der Kunde auch bei anderen oder zukünftigen Lieferungen oder Leistungen in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Vorbehaltswaren aus der Verfügungsgewalt des Kunden zu entfernen. Der Kunde verzichtet auf die Einrede der verbotenen Eigenmacht. Wir sind berechtigt, diese Waren ohne Fristsetzung anderweitig zu veräußern oder zu versteigern.

§7      Gewährleistung

1.   Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Waren frei von Mängeln sind und evtl. zugesicherte Eigenschaften aufweisen. Keine zugesicherten Eigenschaften sind technische Daten und Beschreibungen in der Produktinformation. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Einbau, jedoch nicht länger als 15 Monate ab Rechnungsdatum. Mangelfolgeschäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Als Nachweis für das Einbaudatum wird nur das bei der Installation ausgefüllte Installationszertifikat anerkannt.

2.   Offenkundige Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 1 Woche ab Lieferung, schriftlich unter Angabe von Liefer- oder Rechnungsnummer anzuzeigen. Unter denselben Bedingungen sind uns Minder- oder Falschlieferungen anzuzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

3.   Versteckte Mängel, welche bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Diese Anzeigefrist endet jedoch spätestens zusammen mit der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

4.   Für gebrauchte Geräte wird keine Gewährleistung übernommen. Sollten wir mit der Reparatur einer Sache beauftragt worden sein, wird Gewährleistung nur für tatsächlich vorgenommene Arbeiten übernommen.

5.   Wir haben zur Mangelbeseitigung wahlweise das Recht entweder auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware Zug um Zug gegen Rückgabe der mit dem Mangel behafteten Sache (Umtausch).

6.   Die Nachbesserung erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in unseren Geschäftsräumen. Der Transport erfolgt auf die Gefahr des Käufers. Der Käufer hat sicherzustellen, dass evtl. vorhandene Daten extern gesichert sind. Etwa anfallende Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. Im Falle unberechtigter Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen trägt der Kunde sowohl seine eigenen als auch unsere Porto- und Verpackungskosten. Außerdem wird in diesem Falle durch uns eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Mängelrüge geltenden Servicepreise erhoben.

7.   Konnte der Mangel trotz zweimaliger Nachbesserung nicht beseitigt werden oder ist auch die ersatzweise gelieferte Ware mit Mängeln behaftet, steht dem Kunden ein Recht auf Wandlung (Rückgängigmachen) des Kaufvertrages oder Minderung zu. 

8.   Für Mängel, welche durch unsachgemäße Benutzung, durch Umbau der Ware oder den Einbau nicht kompatibler Teile entstehen, entfällt jegliche Haftung. Ebenso entfällt eine Haftung für Verschleißteile. Dies beinhaltet auch die Beschädigung von Druckwerken durch die Verwendung falschen Papiers. Weiterhin entfällt jegliche Gewährleistung, wenn Seriennummer, Typ-Bezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Außerdem übernehmen wir keine Gewährleistung, wenn der Kunde uns falsche Angaben, z.B. über technische Daten oder den Verwendungszweck der gelieferten Ware erteilt hat.

9.   Sollte einer unserer Lieferanten eine längere Gewährleistungsfrist anbieten, so geben wir diese insofern an unsere Kunden weiter, als dass diese sich auch in der über unsere Gewährleistungsfrist hinausgehende Zeit an uns wenden mögen, so dass wir die Ware in unserem Namen reklamieren können.

10.  Dienstleistungen wie z.B. Schulungen oder Beratungen dienen alleine der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechts. Daher übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit von erteilten Informationen, es sei denn, es wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche Information erteilt. Die Beweislast hierfür liegt beim Kunden.

11.  Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software absolut fehlerfrei zu erstellen. Wir übernehmen daher keine Haftung dafür, dass die von uns überlassenen Programme frei von Fehlern sind, bzw. den Anforderungen des Kunden genügen, auch wenn sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt werden. Die Eignung der Programme für einen bestimmten Verwendungszweck wird nicht zugesagt, insofern es sich um Standardprogramme handelt.

§8      Schadenersatz

1.   Soweit in diesen Bedingungen nichts abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Kunden, insbesondere Vertragsstrafen sowie Schadensersatzansprüche trotz Ausschluss der Leistungspflicht, aufgrund von schuldrechtlichen Pflichtverletzungen oder aus unerlaubten Handlungen ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.

§9 Rücktritt

1.   Gerät der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.   Außerdem sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde bei Auftragserteilung falsche Angaben über auftragsrelevante Sachverhalte oder über seine Kreditwürdigkeit macht oder dem Kunden für uns nicht erkennbar die Kreditwürdigkeit fehlt.

§10 Software

1.   Durch erstmalige Installation der Software, gleich auf welche Art und an welcher Stelle, werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder der Umtausch sind nach Öffnung ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon bleibt das Recht zur Rückgabe von nachweislich mängelbehafteten Produkten im Rahmen der Herstellergarantie.

2.   Die Leistungsbeschreibungen der Softwareprogramme sind Festlegungen und Leistungsbeschreibungen seitens der Hersteller und Autoren und keine gewährleistungsrechtliche Zusicherung des Verkäufers.

3.   Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen.

4.   Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Programme im Hinblick auf die Hardwarekompatibilität und auf die von ihm gewünschte Spezifikation.

5.   Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, Mangelfolgeschäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung der Programme entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers entstanden.

6.   Die Parteien gehen davon aus, dass an den zu liefernden Programmen ein Urheberrecht des Herstellers besteht. Für deren Überlassung gelten daher die Bestimmungen des Herstellers.

§11 Datenschutz

1.   Alle Daten werden von uns gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch und / oder manuell gespeichert und im Rahmen des Datenschutzgesetzes weiterverarbeitet.

2.   Für den Fall, dass wir mit einem Projekt beauftragt sind, verpflichten wir uns, sämtliche Daten, welche uns zu Testzwecken von unserem Kunden überlassen wurden, lediglich für diese Entwicklung zu nutzen und nach Abschluss der Entwicklung unwiderruflich zu löschen.

§12 Schlussbestimmungen

1.   Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Euroscan Parts & Services GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.   Allgemeiner Gerichtsstand der Euroscan Parts & Services GmbH ist Rosenheim. Für Ansprüche von uns dem Kunden gegenüber gilt der allgemeine Gerichtsstand des Wohnsitzes des Kunden.

3.   Sollte eine oder mehrere der Vertragsbedingungen durch gesetzliche oder andere Regelung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg des unwirksam gewordenen Teils unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt.

Euroscan Parts & Services GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                          Stand  Januar 2020